12.11.2024
Feusi, Bildungszentrum AG, Bern
Die Massnahmen sollen es geringqualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden ermöglichen, im Erwerbsleben zu verbleiben.
Weiterbildung ist in der Verantwortung jedes Einzelnen sowie der Verbände, Kantone und Sozialpartner. Diese unterstützen Arbeitnehmende bei berufsspezifischen Weiterbildungen.
Handlungsbedarf besteht jedoch zum einen bei der Förderung von Grundkompetenzen wie Kenntnissen der lokalen Sprache oder grundlegenden Informatikkenntnissen, deren Bedeutung in allen Berufen steigt.
Zum andern bestehen bei einem Berufsumstieg, der durch den Strukturwandel der Wirtschaft oder andere, individuelle Gründe nötig werden kann, nur eingeschränkte Unterstützungsmöglichkeiten.
Ziel des Bundesrates ist es deshalb, über die Förderung von Grundkompetenzen den Verbleib betroffener Personen im Erwerbsleben zu unterstützen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wird nun bis im November 2017 entsprechende Förderkriterien erarbeiten.
Besonders beleuchtet werden Bereiche mit einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit von über 45-Jährigen sowie Bereiche mit ausgeprägtem Fachkräftemangel.
Sie erzeugen einen zusätzlichen Bedarf für die Weiterbildung von Erwerbstätigen, um deren Arbeitsmarktfähigkeit bis ins Alter zu erhalten.
Quelle: sbfi.admin.ch
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12.11.2024
Feusi, Bildungszentrum AG, Bern
12.11.2024
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13.11.2024
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